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Spezifische Persönlichkeitsstörungen (F60)

Die Persönlichkeitsstörungen sind im ICD-10 mit der Nr. F60 unter dem Oberbegriff spezifische Persönlichkeitsstörungen klassifiziert. Unter diese Kategorie fällt auch die Borderline-Störung.

Hier liegt eine schwere Störung der charakterlichen Konstitution und des Verhaltens vor, die mehrere Bereiche der Persönlichkeit betrifft. Sie geht meist mit persönlichen und sozialen Beeinträchtigungen einher.

Persönlichkeitsstörungen treten häufig erstmals in der Kindheit oder in der Adoleszenz (Übergangsphase in das Erwachsenenalter - auch Jugendalter oder Ablösung von den Eltern) in Erscheinung und manifestieren sich endgültig im Erwachsenenalter.

Die Zustandsbilder sind nicht direkt auf beträchtlichere Hirnschädigungen oder Krankheiten oder auf eine andere psychiatrische Störung zurückzuführen und erfüllen die folgenden Kriterien:

  • Deutliche Unausgeglichenheit in den Einstellungen und im Verhalten in mehreren Funktionsbereichen wie Affektivität, Antrieb, Impulskontrolle, Wahrnehmen und Denken sowie in den Beziehungen zu anderen

  • Andauerndes Verhaltensmuster - das auffällige Verhaltensmuster ist gleichförmig und nicht auf Episoden psychischer Krankheiten begrenzt

  • Tiefgreifende Auswirkung - das auffällige Verhaltensmuster ist in vielen persönlichen und sozialen Situationen eindeutig unpassend

  • Früher Beginn - die Störungen beginnen immer in der Kindheit oder Jugend und manifestieren sich auf Dauer im Erwachsenenalter

  • Subjektives Leiden - die Störung führt zu deutlichem subjektiven Leiden, manchmal jedoch erst im späteren Verlauf

  • Funktionseinschränkung - die Störung ist meistens mit deutlichen Einschränkungen der beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit verbunden

Kriterium A: Abweichende Erfahrungs- und Verhaltensmuster

Abschnitt betitelt „Kriterium A: Abweichende Erfahrungs- und Verhaltensmuster“

Die charakteristischen und dauerhaften inneren Erfahrungs- und Verhaltensmuster der Betroffenen weichen insgesamt deutlich von kulturell erwarteten und akzeptierten Vorgaben (“Normen”) ab. Diese Abweichung äussert sich in mehr als einem der folgenden Bereiche:

  • Kognition - Wahrnehmung und Interpretation von Dingen, Menschen und Ereignissen; Einstellungen und Vorstellungen von sich und anderen
  • Affektivität - Variationsbreite, Intensität und Angemessenheit der emotionalen Ansprechbarkeit und Reaktion
  • Impulskontrolle - und Bedürfnisbefriedigung
  • Zwischenmenschliche Beziehungen - und die Art des Umganges mit ihnen

Die Abweichung ist so ausgeprägt, dass das daraus resultierende Verhalten in vielen persönlichen und sozialen Situationen unflexibel, unangepasst oder auch auf andere Weise unzweckmässig ist (nicht begrenzt auf einen speziellen auslösenden Stimulus oder eine bestimmte Situation).

Persönlicher Leidensdruck, nachteiliger Einfluss auf die soziale Umwelt oder beides.

Nachweis, dass die Abweichung stabil, von langer Dauer ist und im späten Kindesalter oder der Adoleszenz begonnen hat.

Kriterium E: Ausschluss anderer psychischer Störungen

Abschnitt betitelt „Kriterium E: Ausschluss anderer psychischer Störungen“

Die Abweichung kann nicht durch das Vorliegen oder die Folge einer anderen psychischen Störung des Erwachsenenalters erklärt werden. Es können aber episodische oder chronische Zustandsbilder neben dieser Störung existieren oder sie überlagern.

Eine organische Erkrankung, Verletzung oder deutliche Funktionsstörung des Gehirns müssen als mögliche Ursache für die Abweichung ausgeschlossen werden.

Die Borderline-Störung liegt also innerhalb der Persönlichkeitsstörung, innerhalb der spezifischen Persönlichkeitsstörung F60.0, weiter innerhalb der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung F60.3 und setzt sich letztlich dann aus dem impulsiven Typ F60.30 (dieser muss erfüllt sein) und dem Borderline-Typus F60.31 zusammen.

F60 Spezifische Persönlichkeitsstörungen
└── F60.3 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung
├── F60.30 Impulsiver Typ
└── F60.31 Borderline-Typ

Die Feststellungen der Kriterien A bis F sollten auf möglichst vielen Informationsquellen beruhen. Zwar ist es manchmal möglich, aus einem einzigen Interview mit den Betroffenen genügend Belege zu erhalten, aber als allgemeine Richtlinie sollte gelten, dass:

  • Mehr als ein Interview mit den Betroffenen vorliegt
  • Fremdanamnesen eingeholt werden
  • Fremdberichte vorliegen

Wenn nötig, wird die Entwicklung von Subkriterien zur Definition von Verhaltensmustern vorgeschlagen, die spezifisch für unterschiedliche Kulturen sind und soziale Normen, Regeln und Verpflichtungen betreffen.

Bei der Diagnose einer Persönlichkeitsstörung für Forschungszwecke ist die Feststellung eines Subtypus erforderlich. Bei ausreichenden Belegen dafür, dass die Betroffenen Merkmale mehrerer Kriteriengruppen erfüllen, kann mehr als ein Subtypus klassifiziert werden.