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Bulimia nervosa

Die Bulimia nervosa (Bulimie) ist durch wiederholte Anfälle von Heisshunger (Essattacken) und eine übertriebene Beschäftigung mit der Kontrolle des Körpergewichts charakterisiert.

Dies veranlasst die Patientin, mit extremen Massnahmen den dickmachenden Effekt der zugeführten Nahrung zu mildern. Der Terminus bezieht sich nur auf die Form der Störung, die psychopathologisch mit der Anorexia nervosa vergleichbar ist.

Die Alters- und Geschlechtsverteilung ähnelt der Anorexia nervosa, das Alter bei Beginn liegt geringfügig höher.

Die Störung kann nach einer Anorexia nervosa auftreten und umgekehrt:

  • Eine vormals anorektische Patientin erscheint nach einer Gewichtszunahme oder durch Wiederauftreten der Menstruation zunächst gebessert
  • Dann stellt sich ein schädliches Verhaltensmuster von Heisshunger (Essattacken) und Erbrechen ein

Eine andauernde Beschäftigung mit Essen, eine unwiderstehliche Gier nach Nahrungsmitteln. Die Patientin erliegt Essattacken, bei denen grosse Mengen Nahrung in sehr kurzer Zeit konsumiert werden.

Die Patientin versucht, dem dickmachenden Effekt der Nahrung durch verschiedene Verhaltensweisen entgegenzusteuern:

  • Selbstinduziertes Erbrechen
  • Missbrauch von Abführmitteln
  • Zeitweilige Hungerperioden
  • Gebrauch von Appetitzüglern, Schilddrüsenpräparaten oder Diuretika

Eine der wesentlichen psychopathologischen Auffälligkeiten besteht in der krankhaften Furcht davor, dick zu werden. Die Patientin setzt sich eine scharf definierte Gewichtsgrenze, deutlich unter dem prämorbiden, vom Arzt als optimal oder “gesund” betrachteten Gewicht.

Häufig lässt sich in der Vorgeschichte mit einem Intervall von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren eine Episode einer Anorexia nervosa nachweisen. Diese frühere Episode kann:

  • Voll ausgeprägt gewesen sein
  • Eine verdeckte Form mit mässigem Gewichtsverlust gewesen sein
  • Eine vorübergehende Amenorrhoe beinhaltet haben

Häufige Episoden von Fressattacken (in einem Zeitraum von drei Monaten mindestens zweimal pro Woche) bei denen grosse Mengen an Nahrung in sehr kurzer Zeit konsumiert werden.

Andauernde Beschäftigung mit dem Essen, eine unwiderstehliche Gier oder Zwang zu essen.

Die Patienten versuchen, der Gewichtszunahme durch die Nahrung mit einer oder mehreren der folgenden Verhaltensweisen entgegenzusteuern:

  1. Selbstinduziertes Erbrechen
  2. Missbrauch von Abführmitteln
  3. Zeitweilige Hungerperioden
  4. Gebrauch von Appetitzüglern, Schilddrüsenpräparaten oder Diuretika

Selbstwahrnehmung als “zu fett”, mit einer sich aufdrängenden Furcht, zu dick zu werden.


  • Nicht näher bezeichnete Bulimie
  • Hyperorexia nervosa

Eine Bulimia nervosa muss differenziert werden von:

  1. Störungen des oberen Gastrointestinaltraktes mit wiederholtem Erbrechen (charakteristische psychopathologische Auffälligkeiten fehlen)

  2. Allgemeine Störung der Persönlichkeit - Die Essstörung kann etwa mit Alkoholabhängigkeit und kleineren Vergehen (z.B. Ladendiebstahl) verbunden sein

  3. Depressive Störung - Bulimische Patientinnen erleben häufig depressive Symptome


Diese Diagnose soll für Patientinnen verwendet werden, bei denen ein oder mehr Kernmerkmale der Bulimia nervosa fehlen bei ansonsten recht typischem klinischen Bild.

Meistens trifft dies auf Patientinnen zu mit:

  • Normalgewicht oder auch Übergewicht
  • Typischen Perioden von Essattacken mit anschliessendem Erbrechen und Abführen

Partialsyndrome mit depressiven Symptomen sind ebenfalls häufig. Wenn die depressiven Symptome aber die Diagnose einer depressiven Störung rechtfertigen, sind zwei Diagnosen zu kodieren.

  • Bulimie mit Normalgewicht

Zu oft liegt bei beiden Krankheiten (Bulimie und Anorexie) die Borderline-Störung zugrunde. Bitte verstehen Sie dies nicht falsch: Ein Bulimiekranker oder Anorexiekranker muss keine unterliegende Borderline-Störung aufweisen, auch wenn starke Anzeichen bestehen.

Hier handelt es sich vielmehr um die Urstörung - den gestörten Zustand in der Kindheit, aus dem dann die Essstörung entsteht.

Es ist festzustellen, dass, wenn dieser Urzustand nicht analytisch und verhaltenstherapeutisch aufgearbeitet wird, die Behandlung völlig fehlschlägt.